Welche Steuerarten gibt es für Privatpersonen?
„Eine Steuererklärung sollte auf einen Bierdeckel passen.“ Von diesem Ausspruch des damaligen Stellvertretenden der CDU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz, sind die Deutschen noch immer meilenweit entfernt bzw. wird die Distanz bis zu diesem Wunschgedanken aufgrund der jährlichen, steuerlichen Erneuerungen eher immer größer. Ein einfaches Steuergesetz – wäre das nicht schön? Leider gibt es kein umfangreicheres Steuergesetz als das der Deutschen und so hält sich die Begeisterung über Einfachheit und Transparenz der betroffenen Steuerzahler sehr in Grenzen. Nichtsdestotrotz möchten wir mithilfe dieser Blog-Artikel einen Beitrag leisten, das ganze Steuerthema doch überschaubarer und klarer zu machen. In diesem Beitrag sind fürs Erste die einzelnen Steuerarten, die Privatpersonen betreffen, aufgeführt.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die wahrscheinlich den Verbrauchern am allgegenwärtigsten erscheint, nachdem sie in jedem Geschäft oder Restaurant direkt auf dem Kassenzettel ablesbar ist. Die Umsatzsteuer zählt zu den indirekten Steuern, da der Steuerschuldner und der wirtschaftlich Belastete nicht identisch sind. In Deutschland existieren 2 Steuersätze. Am häufigsten und am weitesten verbreitet sind 19 % USt. Diese gilt für fast alle Produkte und Dienstleistungen. Dann gibt es noch den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 %. Dieser gilt für Bücher, Zeitschriften, Eintrittskarten, Essen oder Trinken to go, aber auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird aufgrund des Einkommens von natürlichen Personen berechnet. Eine Einkommenssteuererklärung wird jährlich erstellt und an das Finanzamt versendet. Als Rechtsgrundlage gilt das Einkommenssteuergesetz. Da Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind, zählt die Einkommenssteuer zu den direkten Steuern. Bund, Länder und Gemeinden nutzen die Erträge aus der Einkommenssteuer für ihre Belange, weshalb die Einkommenssteuer zu den Gemeinschaftssteuern zählt. Weitere Informationen rund um die Einkommenssteuer und auch die Einkommenssteuererklärung findest du bald hier im Blog-Bereich.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist quasi die monatliche Vorauszahlung der Einkommenssteuer. Sie ist keine eigene Steuerform, sondern eben ein Teil der Einkommenssteuer, damit der Staat nicht zu lange auf das Geld warten muss. Sie wird monatlich über den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Die Lohnsteuer betrifft alle Tätigkeiten aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Ist die Einkommenssteuererklärung abgegeben, werden die bereits getätigten Zahlungen der Lohnsteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse des Arbeitnehmers ab, ebenso von Kinderfreibeträgen und ggf. von Religionszugehörigkeiten.
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Die Erbschaftsteuer wird erhoben, wenn aufgrund eines Todes ein Erbe an einen Erben übergeben wird. Gleiches gilt bei einer unentgeltlichen Zuwendung, also einer Schenkung. Sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer werden im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz rechtlich geregelt. Laut dem Gesetzgeber findet die Erbschaftsteuer ihre Begründung in der erhöhten steuerlichen Leistungsfähigkeit des Erben und auch in der finanz- und sozialpolitisch gewünschten Umverteilung des Vermögens. Die Schenkungssteuer soll die Umgehung der Erbschaftssteuer durch Schenkung verhindern. Erbschafts- und Schenkungssteuer sind daher gleichlautend geregelt.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf das Eigentum von Grund und Boden erhoben. Als Bemessungsgrundlage zählt der Wert des Grundstücks oder der Wert des Grundstücks inklusive der Bebauung. Die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer fließen den Gemeinden zu. Die Grundsteuer wird jährlich entrichtet. Zu diesem Zweck versendet die Gemeinde Steuerbescheide. Da Steuerschuldner und Steuerträger gleich sind, gehörte die Grundsteuer zu den direkten Steuern. Aktuell wird die Berechnung der Grundsteuer reformiert. Die Gesetzesänderung soll 2025 in Kraft treten.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn Grund und Boden erworben werden. Sie beträgt ca. 3,5 – 6,5 % des Verkehrswerts des Grunds. Rechtliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz. Die Grunderwerbsteuer fließt an die Länder, die die finanziellen Mittel auch an die Kommunen weiterreichen können. Die Grunderwerbsteuer ist nur einmal nach Kauf der Immobilie bzw. des Grunds und Bodens fällig. Da Steuerschuldner und Steuerträger gleich sind, gehörte die Grunderwerbssteuer zu den direkten Steuern.
Kfz-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer wird vom Bund erhoben und vom zuständigen Hauptzollamt für das Folgejahr per Lastschrift eingezogen. Sie betrifft alle Halter eines Kraftfahrzeugs. Unter die KFZ-Steuer fallen außerdem Motorräder, Anhänger, LKW, Elektroautos, Oldtimer, Wohnwagen und Wohnmobile. Die Bemessungsgrundlagen sind: Größe des Hubraumes, Emissionsklasse, Antriebsart, Gewicht und CO₂-Ausstoß
Mit den Einnahmen der KFZ-Steuer sollen Infrastruktur, Verkehrswesen und Verkehrsüberwachung aufrechterhalten werden.
Fazit
Mit den hier aufgeführten Steuerarten hast du einen ersten groben Überblick über die Steuerarten erhalten, die Privatpersonen betreffen. In den folgenden Beiträgen werden wir immer tiefer in die Materie rund ums Thema Steuern und Steuern sparen eintauchen. Es gibt noch ein paar weitere Steuerarten, die auch von Privatpersonen, genannt „natürliche Personen“, entrichtet werden müssen. Dazu gehören bspw. Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Kaffeesteuer, Versicherungssteuer etc. Viele Tipps, Tricks und Kniffe findest du in den ausgewählten Fachbüchern zum Thema und regelmäßig ab sofort hier in den Blogbeiträgen.