Buch-Empfehlungen „Steuern sparen“

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Steuern sparen – Steuer-Sprech

Wie in jedem Wissensgebiet gibt es auch im Bereich der Steuern bestimmte Ausdrücke, Fremdworte und Formulierungen, die in die Redensart der Gesellschaft und vor allem der Experten auf diesem Gebiet eingeflossen sind. Nur weil diese benutzt werden, heißt es noch lange nicht, dass sie jeder versteht. Von ganz einfachen Formulierungen aus dem Alltag bis hin zum Beamtendeutsch, das Kunden bei einem Telefonat mit dem Finanzamt erleben, ist alles dabei. In den Blog-Artikeln mit dem Titel Steuer-Sprech werden einige dieser Ausdrücke erklärt, um ein wenig Licht ins Dunkel der Steuersprache zu bekommen.

„Von der Steuer absetzen“

Eine sehr geläufige Formulierung heißt: Etwas von der Steuer absetzen zu können. Im Grunde bedeutet dies, dass beim Erstellen einer Steuererklärung bestimmte Ausgaben von den Jahreseinkünften abgezogen werden dürfen. Das verhält sich im Privatbereich ähnlich wie im Geschäftsbereich. Bei der Privatperson wird das Jahreseinkommen hergenommen und davon nach streng geregelten Gesetzen die absetzungsfähigen Ausgaben abgezogen. So kann der Ausflug ins Eiscafé natürlich nicht als notwendige Ausgabe geltend gemacht werden, die Kosten für das beruflich genutzte Arbeitszimmer jedoch schon. Logischerweise führen mehr absetzungsfähige Ausgaben zu einem kleineren zu versteuernden Einkommen.

Was kann abgesetzt werden?

Der Staat teilt die Ausgaben, die von der Steuer abgesetzt werden können, in 3 Kategorien ein:
  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastungen

Zu den Werbungskosten zählen Kosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Entwicklung stehen, wie zum Beispiel Bewerbungskosten, Kosten für Fort- und Weiterbildungen oder auch die Fahrtkosten auf dem Arbeitsweg. Wird ein Umzug aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels durchgeführt, können auch diese Kosten in Abzug gebracht werden. Der Staat gewährt für Werbungskosten einen Pauschbetrag in Höhe von 1000 €. Das heißt, dass selbst ohne oder mit niedrigeren Werbungskosten die genannten 1000 € pauschal in Abzug gebracht werden dürfen.

Sonderausgaben sind private Kosten, die jedoch von der Steuer abgezogen werden können. Dazu zählen Spenden, Schulgeld, Kindergartenkosten, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, weitere Versicherungsbeiträge und Unterhaltszahlungen.

Für Sonderausgaben gibt der Staat einen Pauschbetrag in Höhe von 36 € für Alleinstehende und 72 € für Ehepaare vor. Da dieser Betrag sehr niedrig ist, sollten Belege aufgehoben und zusammengerechnet werden und gegebenenfalls mit der Steuererklärung abgerechnet werden.

Zu außergewöhnlichen Belastungen zählen laut dem Staat all jene Zahlungen, denen sich der Steuerzahler „aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann“. Das können Unterhaltszahlungen für Kinder oder/und Ex-EhegattInnen sein, Pflegeheimkosten, Krankenkosten, Beerdigungskosten usw.

Der Staat spricht in diesem Zusammenhang von zumutbaren Belastungen, die nach Tabelle ausgerechnet werden. Sie sind abhängig vom Einkommen der Person und der Anzahl der im Haus lebenden Kinder. Übersteigen die tatsächlichen außergewöhnlichen Belastungen die zumutbaren außergewöhnlichen Belastungen, kann der Differenzbetrag von der Steuer abgesetzt werden.

Wie wird etwas von der Steuer abgesetzt?

Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist das Aufbewahren von Belegen. Am besten ist es, wenn bei diesen schon im Vorfeld Datum und Betrag farbig markiert werden. Noch professioneller ist ein Vermerk auf dem Beleg, um was genau es sich bei der Ausgabe handelt. Bspw. sind die Bezeichnungen auf einem IKEA Kassenbon sehr kryptisch. Wenn aber oben kurz der Begriff „Büroausstattung“ vermerkt wird, weiß man selbst oder der Steuerberater auch noch am Ende des Jahres, was damit gemeint war. Zusätzlich zu den Belegen sollten auch die Kontoauszüge aufgehoben werden. Es könnte sein, dass dem Finanzamt das Vorlegen der Rechnung nicht ausreicht, sondern ebenso die tatsächliche Zahlung nachgewiesen werden muss.

Wie funktioniert dieses „von der Steuer absetzen“?

Die erste Voraussetzung ist das Erstellen einer Steuererklärung. Zu diesem Zweck werden Online-Formulare ausgefüllt. Zur Vorbereitung werden nun alle gesammelten Belege in die 3 Kategorien Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unterteilt. Die Belege werden aufsummiert und in der Steuererklärung unter Ausgaben in das dafür gekennzeichnete Feld eingetragen. Das Programm berechnet im Anschluss das zu versteuernde Einkommen.

Fazit

Etwas von der Steuer absetzen zu können heißt, Ausgaben von der Summe der Einnahmen abziehen zu können und daher den Steuerbetrag zu verkleinern. Das Absetzen von der Steuer erfordert, dass Kosten als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen deklariert werden können und, dass die entsprechenden Belege, wie Rechnungen oder Kassenbons, aufbewahrt wurden. Diese müssen addiert und in die Steuererklärung eingetragen werden. Weiterhin gibt es Aufbewahrungspflichten für die Unterlagen, damit diese dem Finanzamt auf Anfrage vorgezeigt werden können. Auch auf unserer Fachbuch-Domain finden sich viele Tipps von Experten zum Thema „Steuern sparen“. Je nach Vorliebe sind auch hier Fachleute, die einfach schreiben und den Steuer-Sprech für alle verständlich machen. Ansonsten gibt es auch hier immer wieder unter den Blog-Artikeln neue Updates und Erklärungen.