Mit Kindern Steuern sparen
Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Eltern haben die Möglichkeit, für ihr Kind zwischen dem Kindergeld oder einem Kinderfreibetrag zu wählen. Das Kindergeld ist ein fester Betrag, aktuell in Höhe von 219,00 €, der Anfang des Monats auf das angegebene Konto fließt, und zwar grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Beim Durchlaufen einer Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und bei Arbeitslosigkeit des Kindes bis zum 21. Lebensjahr.
Für die Wahl des Kinderfreibetrags braucht man sich erst zu interessieren, wenn das vom Ehepaar gemeinsam veranlagte, zu versteuernde Jahreseinkommen größer als 60.000 € ist. Was dann im jeweiligen Fall die bessere Entscheidung für den Steuerpflichtigen ist, ermittelt das Finanzamt ganz automatisch bei der so bezeichneten Günstigerprüfung.
Kinderbetreuungskosten
Die Kinderbetreuungskosten können bis zu zwei Dritteln des Betrags, maximal aber 4.000 € pro Kind und Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Miteinzubeziehen sind die Kosten für Tagesmütter, Minijobber oder das Au Pair-Taschengeld. Dies gilt auch, wenn die Großeltern das Kind betreuen. In dem Fall muss jedoch nachweislich das Geld geflossen sein. Die Finanzämter prüfen dies besonders kritisch. Es macht daher Sinn, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, sich von den Großeltern Rechnungen stellen zu lassen und den Eingang des Geldes auf dem Empfängerkonto nachweisen zu können. Gleiches gilt für die Fahrtkosten der Betreuer zur Wohnung des Kindes. Diese werden mit 0,30 €/km angesetzt.
Nachhilfe
Kosten für Nachhilfe sind grundsätzlich nicht von der Steuer absetzbar. Es existieren jedoch zwei Ausnahmefälle:
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen kann es sein, dass Schüler Probleme haben, den Lernanschluss zu finden. In diesem Fall wird die Nachhilfe als steuerlich absetzbar akzeptiert. Voraussetzung ist allerdings, dass das Finanzamt den Umzug aus beruflichen Gründen als solchen anerkennt.
Bei einer Diagnostizierung von Legasthenie und daraus resultierenden Nachhilfekosten können diese ebenfalls bei der Steuererklärung angerechnet werden.
Abzugsfähige Kosten: Privatschule, Klassenfahrten, Lernmittel
Leider ist nur ein Teil dieser teilweise hohen Kosten steuerlich geltend zu machen. Rein gar nichts erhält man für das Anschaffen von Lernmitteln, Büchern, Schreibwaren und Heften. Auch Klassenfahrten, die je nach Aufenthaltsort sehr hoch ausfallen können, finden keinen Platz in der Steuererklärung. Ebenso verhält es sich mit Mitgliedsbeiträgen für Musik- oder Sportvereine. Eine Ausnahme gilt für Vereine, die mildtätige, wohltätige, religiöse, wissenschaftliche oder kirchliche Zwecke erfüllen. Die Kosten für Privatschulen dürfen in Höhe von 30 % und maximal bis zu einem Betrag von 5.000 € steuerlich geltend gemacht werden.
Vermögensübertragung
Mieteinnahmen und Kapitalerträge können bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei auf das Kind überschrieben werden. Zu diesem Zweck sollte es ein eigenes Konto besitzen. Der Grundfreibetrag beträgt momentan 10.347 € pro Kind. Der steuerfreie Höchstbetrag bei Kapitalvermögen mit Zinseinnahmen beträgt 11.184 €. Durch die Übertragung des Vermögens auf das Kind sparen Eltern die Abgeltungssteuer, inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei der momentanen Höhe der Abgeltungssteuer von 28 % und Erreichen des Höchstbetrags läge die Steuerersparnis bei 2.599 €.
Das Geld muss jedoch dauerhaft beim Kind verbleiben und kann nicht nach einem Jahr wieder zurück aufs eigene Konto übertragen werden.
Achtung: Soll das Kind weiterhin in der Familie krankenversichert bleiben, dürfen seine Einnahmen aus Mieteinnahmen und Kapitalerträgen 365 € im Monat nicht übersteigen.
Anders verhält es sich, wenn das Kind im entsprechenden Alter selbst Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung verdient. Dann kann es bis zur Grenze von 520 € pro Monat in der Familienversicherung verbleiben.
Steuerfreier Gewinn beim Verschenken von Edelmetallen
Münzen aus Gold oder Silber besitzen materiellen und ideellen Wert. Sie stellen ein schönes Geschenk dar und gelten in Krisenzeiten als sichere Geldanlage. Das besonders Verlockende darin ist, dass Gewinne, die durch Edelmetalle entstehen – also Wertsteigerungen – keiner Versteuerung unterliegen. Auch fällt beim Kauf keine Mehrwertsteuer an. Bedingungen sind nur, dass der Goldgehalt der Münze mindestens 900 Tausendstel beträgt, die Münze nach 1800 geprägt sein muss und der Preis den Marktwert nicht mehr als 80 % übersteigt.
Fazit
Eltern investieren nicht nur Liebe, Zeit und Energie in ihre Kinder, sondern auch viel Geld. Logischerweise macht es Sinn, sich in diesem Zusammenhang auch mit Steuersparmaßnahmen auseinanderzusetzen. Sehr viele Möglichkeiten existieren nicht, doch gibt es ein paar, die den Geldbeutel erleichtern. Trotzdem sollten Eltern genau prüfen, welche Steuerersparnisse möglich sind und welche nicht.
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